07.10.2021
Saisonbetrieb – oder etwa doch nicht?
In der Gastronomie ist es Tradition, dass in Saisonbetrieben die Mitarbeitenden mehr Stunden pro Woche arbeiten als in Normalbetrieben. Aktuell sieht der L-GAV vor, dass in Saisonbetrieben die Wochenarbeitszeit bei 43.5 Stunden statt wie üblich bei 42 Stunden liegt. Die Arbeitgeber profitieren somit vom sogenannten „Saisonprivileg“, und zwar nicht nur die klassischen Saisonbetriebe, welche im Frühjahr und Herbst einige Woche den Betrieb geschlossen haben, sondern auch Ganzjahresbetriebe. Allerdings braucht es dann eine Bewilligung der Kontrollstelle.
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