Ruhetage nicht einhalten ist teuer

In der Praxis sind sich die Arbeitgebenden in der Gastrobranche und Hotellerie gewohnt, die Ruhetage bei der Zeiterfassung von Hand einzutragen. correctTime ist nach unserer Einschätzung das einzige Zeiterfassungsprogramm, welches die Ruhetage automatisiert berechnet. Denn die Vorgaben, wann ein Ruhetag ein Ruhetag ist, definiert das Arbeitsgesetz und nicht die Vorgesetzten.

Kundinnen und Kunden von correctTime verstehen manchmal nicht, weshalb in Einzelfällen ein vermeintlicher Ruhetag nicht als solcher ausgewiesen wird. Das ist sicher immer dann der Fall, wenn im Anschluss an die Nachtruhe von 11 Stunden nicht 24 Stunden frei gewährt wurde. Ein Beispiel: Arbeitet die Mitarbeiterin im Service am Dienstag bis 23:30 Uhr, hat sie am nächsten Tag frei und beginnt am Donnerstag wieder um 7 Uhr, dann sind die ingesamt 35 Stunden freie Zeit nach Art. 21 Abs. 2 ArGV1 nicht eingehalten. Damit ist der vermeintlich ganze Ruhetag halt nur ein halber. Da im Schnitt der Anstellungsperiode zwei Ruhetage pro Woche gewährt werden müssen, können sich solche vermeintliche ganze Ruhetage fatal auswirken. Denn pro nicht bezogenem Ruhetag, der nicht innerhalb von vier Wochen kompensiert wird (in Saisonbetrieben innerhalb von 12 Wochen) (Art. 16 Ziff. 5 L-GAV), ist eine Entschädigung von 1/22 des Monatslohnes geschuldet. Und das parallel zu einer allfälligen Überstundenentschädigung.

Es gibt Vorschriften des Arbeitsgesetzes, deren Missachtung teuer werden kann

Das Arbeitsgesetz macht zahlreiche Vorschriften – viele davon haben keine finanziellen Auswirkungen. Wird bspw. die Nachtruhe von 11 Stunden zwischen zwei Arbeitstagen nicht eingehalten, so hat dies vorerst keine finanziellen Folgen. Denn erst wenn es zu einer der sehr seltenen Kontrollen des kantonalen Arbeitsamtes kommt, wird dies allenfalls gerügt und kann im Wiederholungsfalle zu einer Busse führen. Mitarbeitende haben deswegen aber keine finanziellen Ansprüche. Anders bei den Ruhetagen: Wie bereits erwähnt kostet deren Nichteinhaltung viel Geld. Dabei handelt es sich um eine Strafzahlung. Denn die gearbeiteten Stunden werden über den üblichen Lohn plus allenfalls Überstundenlohn abgegolten. Für all jene, welche nicht damit bewandert sind: Arbeitet ein Mitarbeiter in einer Woche an sechs Tagen deren 8.4 Stunden, so ist Ende Woche sowohl eine Ruhetageentschädigung von 1/22 als auch eine Überstundenentschädigung für die 8.4 Überstunden geschuldet. Das Gute ist: Arbeitet derselbe Mitarbeiter die nächste Woche nur an vier Tagen 8.4 Stunden, sind sowohl die Überstunden wie auch die Ruhetage wieder im Lot (siehe auch Kommentar zu Art. 16 L-GAV).

Eiserne Regel: Ruhetage müssen eingehalten werden!

Vorab ist natürlich klar: Solange Mitarbeitende nicht klagen, riskiert man arbeitgeberseitig nichts. Aber die Mitarbeitenden trennen sich vielleicht nicht im Guten, sind rechtschutzversichert und gehen zu einem Anwalt. Und dieser wird – sofern er sein Handwerk einigermassen versteht – auch die Ruhetage nachberechnen. Denn dort liegt viel Geld drin. Ich habe mal für eine Serviceangestellte, welche zwar an sechs Tagen die Woche arbeitete, aber jeweilen weniger als im Schnitt sieben Stunden, trotz der generierten Minusstunden Ruhetagsentschädigungen eingeklagt und bezahlt erhalten. Geklagt haben wir natürlich erst, nachdem der Arbeitgeber meinte, er könne die Minusstunden vom Lohn abziehen und sonst noch Arbeitgeberrisiken auf die Mitarbeiterin überwälzen. Heute sind viele Angestellte in der Branche rechtschutzversichert. Mandate werden von den Rechtsschutzversicherung vermehrt an Fachanwälte übergeben. Und die kennen im Regelfalle die Vorgaben des Arbeitsgesetztes. Es ist deshalb im ureigenen Interessen der Arbeitgeber, die Ruhetage einzuhalten.

correctTime schützt die Arbeitgeberseite

So unangenehm es für die Vorgesetzten sein mag, wenn vermeintliche Ruhetage keine Ruhetage im Sinne des L-GAV oder Arbeitsgesetzes sind, so gut ist es, dass sie bei Fehlern gewarnt werden. correctTime berechnet die Ruhetage nicht nur selbständig, sondern weist die Vorgesetzten bei der Planung darauf hin, wenn die Vorgaben nicht erfüllt sind. Die Woche hat sieben Tage, davon müssen zwei frei gegeben werden. Es ist doch blöd, wenn einzelne Mitarbeitende zwar die vorgegebene wöchentliche Arbeitszeit arbeiten und keine Überstunden generieren, aber dann wegen Fehlplanungen trotzdem Ruhetageentschädigungen geschuldet sind.

Martin Schwegler
24.04.2023

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